Neue Regeln bei Trainings- und Spielbetrieb

Neue Coronaschutzverordnung mit “2G”

Am heutigen Tag hat das Land NRW die überarbeitete Coronaschutzverordnung mit Gültigkeit ab dem 24.11.2021 veröffentlicht. Die Schutzverordnung sieht angesichts der aktuellen Coronalage eine Verschärfung der bisherigen Regelungen vor.

Zunächst das Positive: Der Trainings- und Spielbetrieb wird einstweilen weitergehen. Zukünftig gilt im Sport die 2G-Regel, d.h. nur Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Nachweis können am Sportbetrieb teilnehmen. Eine Ausnahme gibt es nur für Sportlerinnen und Sportler, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Der Vorstand der IGR Remscheid wird daher für den Trainings- und Spielbetrieb ab Mittwoch, 24.11.2021, die neuen Regelungen umsetzen:

Die 2G-Regel gilt für:

1) Spielerinnen und Spieler ab dem vollendetem 16. Lebensjahr

2) alle Trainer, Betreuer und medizinischen Helfer

3) alle Zuschauer in den Hallen Hackenberg und Neuenkamp

4) auch für die Eltern, die sich beim Trainingsbetrieb ihrer Kinder auf den Tribünen aufhalten wollen (Hackenberg und Neuenkamp)

Wir bitten alle Eltern die Kabinen der Kinder nicht mehr zu betreten. Ein Aufenthalt ist nur auf der Tribüne mit 2G-Nachweis erlaubt.

Für die Eltern der U9/U11-Kinder wird es eine Ausnahmeregelung (jedoch auch hier unter 2G) geben, da hier die Kinder teilweise noch Hilfe beim Anziehen und ersten Laufschritten benötigen.

Wir bitten alle, uns bei der Umsetzung der Regeln zu unterstützen und entsprechende 2G-Nachweise mitzuführen.

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